Kostenübernahme

Alle ambulanten Behandlungen, auch für allgemein versicherte Personen, werden von der Grundversicherung übernommen. Dies gilt ebenfalls für alle Unfallversicherungen.

Behandlungen und Operationen, die einen stationären Aufenthalt notwendig machen, sind nur bei zusatzversicherten Patienten möglich (Halbprivat- oder Privatversicherung).

Allgemein versicherte Patienten können entscheiden, ob sie die Zusatzkosten selber tragen wollen. Wenn nicht, wird je nach Operation entschieden, an welcher Klinik der Eingriff dennoch gemacht werden könnte.

Alle zusatzversicherten Patienten aller Krankenkassen kann ich ebenfalls vorbehaltslos an den Hirslanden Kliniken in Zürich und Schaffhausen sowie an der Klinik Seeschau in Kreuzlingen operieren.

Die Helsana-Gruppe hat zur Zeit noch keinen gültigen Vertrag mit den Genolier-Kliniken abgeschlossen (dazu gehört unter anderem die Klinik Lindberg). Genolier garantiert die Kostenübernahme für diese Versicherten, so dass ich diese Patienten zur Zeit an der Klinik Lindberg operieren kann.

Dr. med. Andrzej Kalbarczyk • Schaffhauserstrasse 6 • 8400 Winterthur • Tel +41 52 260 37 20 • www.kalbarczyk.ch